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SVF-Therapie

Die Arthrose der großen Gelenke ist eine weitverbreitete Erkrankung in unserer Gesellschaft, die zu einer zunehmenden Immobilisierung und Inaktivierung der Patienten führt.

SVF-Therapie

Arthrosebehandlung mit Eigenfett im ATOS MVZ Maschen

Die Arthrose der großen Gelenke ist eine weitverbreitete Erkrankung in unserer Gesellschaft, die zu einer zunehmenden Immobilisierung und Inaktivierung der Patienten führt. Meist endet dann der Weg in der Implantation einer Endoprothese, eines Kunstgelenkes. Gleichzeitig besteht aber der Wunsch in der Bevölkerung nach einer schmerzfreien Bewegung der Gelenke auch im fortgeschrittenen Alter, gern auch in Verbindung mit sportlicher Aktivität. Leider ist die Arthrose bisher nicht heilbar, sie wird ein ständiger Begleiter für das weitere Leben. Ein therapeutischer Ansatz im ATOS MVZ Maschen zur Schmerzreduktion und Verbesserung der Beweglichkeit ist der Einsatz von Eigenfett, besser gesagt der stromavaskulären Fraktion (SVF).

Was ist die SVF?

Die aus Fettgewebe gewonnene stromavaskuläre Fraktion enthält zahlreiche regenerative Zellen wie Stammzellen aus dem Fettgewebe (AdSC), aber auch in eine extrazelluläre Matrix eingebettete Endothel- und Vorläuferzellen. AdSC haben ähnliche Eigenschaften wie Stammzellen aus dem Knochenmark. Sie können in verschiedene Zelllinien wie Knochen, Fett, Knorpel und Muskel differenzieren und zahlreiche Zytokine und Wachstumsfaktoren abgeben, die an der Geweberegeneration beteiligt sind.

Wie läuft die Behandlung ab?

Dem Patienten wird bei dieser Behandlung 30 ml Fettgewebe, welches in der Regel aus dem Bauchfett stammt, entnommen und in mehreren Schritten aufgespalten, bis nur noch die AdSC übrigbleiben. Anschließend werden diese unter sterilen Bedingungen zusammen mit körpereigenem aktiviertem Serum in das Gelenk gespritzt.

Gern informieren wir Sie im ATOS MVZ Maschen über die SVF-Behandlung und deren Kosten. Dieses recht junge Verfahren wird bisher in der Regel von den Privatkassen übernommen. Aber Privat- oder Beihilfepatienten sollten vorab die Kostenübernahme bei Ihrer Krankenkasse anfragen, die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten leider nicht.

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